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   LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01   

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https://dejure.org/2003,26758
LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01 (https://dejure.org/2003,26758)
LG Erfurt, Entscheidung vom 16.04.2003 - 4 O 2370/01 (https://dejure.org/2003,26758)
LG Erfurt, Entscheidung vom 16. April 2003 - 4 O 2370/01 (https://dejure.org/2003,26758)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem

    Auszug aus LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01
    März 2003 hat das erkennende Gericht darauf hingewiesen, dass der Klageantrag im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148, 85, 89) Bedenken unterliegen könnte.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148, 85, 89) stellt die vorgenannte Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar, weil dieser durch die ihm auferlegte Pflicht zur Vorleistung die Möglichkeit verliere, sein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB zur Geltung zu bringen, wenn der Veräußerer nicht oder schlecht erfülle.

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01
    Nach st. Rspr des BGH ist die durch den Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nur dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wenn die ersatzlose Streichung der Klausel keine interessengerechte Lösung ist und für eine Vertragsergänzung geeignete Vorschriften oder Rechtsgrundsätze fehlen [BGHZ 90, 69, 75; 117, 92, 98; 137, 153, 157; NJW 2000, 1110).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01
    Nach st. Rspr des BGH ist die durch den Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nur dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wenn die ersatzlose Streichung der Klausel keine interessengerechte Lösung ist und für eine Vertragsergänzung geeignete Vorschriften oder Rechtsgrundsätze fehlen [BGHZ 90, 69, 75; 117, 92, 98; 137, 153, 157; NJW 2000, 1110).
  • BayObLG, 16.09.2002 - 1Z BR 108/02

    Weisungsgebundenheit des Notars bei Vollzug der Urkunde - möglicher Verstoß einer

    Auszug aus LG Erfurt, 16.04.2003 - 4 O 2370/01
    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des BayObLG vom 16. September 2002 - Az.: 1 Z BR 108/02 - ergibt sich weder für den Haupt- noch für den Hilfsantrag des Klägers eine andere Beurteilung der Rechtslage.
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